Richtlinien des FC Bayern München Fanclub Stern des Südens Kißlegg
§ 1 Name und Sitz des Fanclubs
1. Der Fanclub führt den Namen ‚FC Bayern München Fanclub Stern des Südens Kißlegg‘.
2. Der Fanclub ist kein eingetragener Verein, er wird am 19. Mai 2018 auf unbestimmte Zeit gegründet.
3. Sitz des Fanclubs ist Kißlegg im Allgäu.
§ 2 Zweck des Fanclubs
Zweck des Fanclubs ist die Förderung des Sports, insbesondere des Fußballsportes, die Förderung der Beliebtheit des FC Bayern München im hiesigen Raum, sowie die Förderung der Kameradschaft von Fußballfreunden.
Hierzu wird der Fanclub sportliche Veranstaltungen besuchen, ausrichten und versuchen, diese Aktivitäten einem größeren Kreis von Interessenten näher zu bringen.
Der Fanclub wird sich dafür einsetzen, dass Zusammentreffen von Fußballfreunden bei Spielen und anderen Gelegenheiten friedlich und kameradschaftlich verlaufen.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied im Fanclub kann jede Person werden, die sich mit dem FC Bayern München e.V. identifiziert. Mitglieder unter 18 Jahren werden nur in den Fanclub aufgenommen, wenn mindestens 1 Erziehungsberechtigter ebenfalls Mitglied ist.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an die Vorstandschaft des Fanclubs zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Richtlinienbestimmungen verpflichtet. Die Vorstandschaft entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen.
2. Die Mitgliedschaft endet:
a) Mit dem Tod des Mitglieds
b) Durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, die jedoch nur mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf eines Kalenderjahres zulässig ist.
c) Durch Ausschluss aus dem Fanclub bei Mehrheitsbeschluss der Vorstandschaft, wenn:
1. grobe Verstöße gegen die Richtlinien vorliegen.
2. Schädigung und Gefährdung des Ansehens des Fanclubs vorliegen.
3. ein Mitglied im Rahmen von Fanclub-Aktivitäten vorsätzlich Kosten und Schäden
(materielle Schäden oder Personenschäden) verursacht.
4. ein Mitglied Beschlüsse der Vorstandschaft missachtet.
5. die fällige Lastschrift des Mitgliedsbeitrags durch Widerspruch zurückgegeben wird.
§ 4 Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen des Fanclubs zu wahren, die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu fördern und die Richtlinien zu beachten.
2. Bereitschaft zur unentgeltlichen Mitarbeit bei Veranstaltungen des Fanclubs.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
1. Der Fanclub erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25 € für Einzelmitgliedschaft und in Höhe von 40 € für Familienmitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag wird jedes Jahr nach der Mitgliederversammlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag verringert sich bei Eintritt > 6 Monate nach der Mitgliederversammlung auf 50% der genannten Beträge.
2. Wird ein Mitglied aus dem Fanclub ausgeschlossen, oder scheidet aus einem anderen Grund vorzeitig aus, so verbleibt der im Voraus gezahlte Beitrag beim Fanclub.
3. Über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Vorstandschaft.
§ 6 Organe des Fanclubs
1. Die Organe des Fanclubs sind:
a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand besteht aus:
a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) Schriftführer
d) Kassier
e) Beisitzer (nach Bedarf)
3. Der Vorstandschaft obliegen die Verwaltung des Fanclubvermögens sowie die Ausführung der Regularien des Fanclubs.
4. Das Amt der Vorstandschaft wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet 1 Mal im Jahr statt. Der Termin für die Versammlung wird von der Vorstandschaft spätestens im April des Jahres festgelegt.
2. Die Einladung erfolgt durch die Vorstandschaft per E-Mail oder auf sonstigem Wege. Der Zeitraum zwischen Einladung und Tag der Versammlung beträgt mindestens 2 Wochen. In der Einladung sind Ort und Zeit der Mitgliederversammlung sowie die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung aufgeführt.
3. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
4. Anträge müssen mindestens 2 Tage vor der Versammlung in schriftlicher Form bei der Vorstandschaft eingereicht werden.
5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen.
§ 8 Vermögen
1. Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Fanclubs werden ausschließlich zur Erreichung des Clubzwecks verwendet.
2. Bei einer Auflösung des Fanclubs geht das vorhandene Vermögen an die Gemeinde Kißlegg über. Von dort aus wird der Betrag zu gleichen Teilen an die Sportvereine der Gemeinde Kißlegg,
· SG Kißlegg
· SV Waltershofen
· SV Immenried
zum Zwecke der Förderung des Jugendfußballes zugewiesen.
§ 9 Datenschutz/Internet-Darstellung
1. Die für die Mitgliedschaft zum FC Bayern München Fanclub Kißlegg erhobenen Daten (ohne Bankdaten) werden zu Informationszwecken an den FC Bayern München e.V. weitergeleitet.
2. Der Fanclub wird eine Homepage erstellen, auf der die aktuellen News rund um den Fanclub einzusehen sind. Die Fanclubmitglieder erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie abgebildet sind, im Internet und in der Tagespresse durch Ihre Unterschrift auf dem Mitgliedsantrag einverstanden.
§ 10 Kartenvergabe
1. Je nach Anzahl der Karten und Anträge erfolgt die Kartenvergabe nach folgenden
Kriterien:
a) Fanclub Mitglied
b) Angehörige von Fanclub Mitgliedern
c) Freunde und Bekannte von Fanclub Mitgliedern
d) Befreundete Fanclubs
2. Über die Kartenvergabe wird eine Liste geführt, um eine korrekte Vergabe der Karten zu gewährleisten. Die letzte Entscheidung hierzu obliegt dem Vorstand. Bei Zusage durch den Fanclub für den Erhalt einer Karte wird der Betrag gem. den Richtlinien per SEPA-Lastschrift vom Konto eingezogen. Wird der Einzug des Betrags abgewiesen und nicht auf das Fanclubkonto überwiesen, so erlischt das Bezugsrecht auf diese Karte.
3. Grundsätzlich dürfen Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an Veranstaltungen des Fanclubs teilnehmen.
§ 11 Beschluss und Inkrafttreten der Richtlinien
1. Die Richtlinien und deren Beschluss treten mit der Verkündung am 19. Mai 2018 in Kraft.
2. Die Fanclub Mitglieder bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Formular des Aufnahmeantrages die Anerkennung der Richtlinien.
88353 Kißlegg, 19. Mai 2018
1.Änderung vom 13.April 2019